ADR - Fortbildungslehrgang für Gefahrgutfahrer (Auffrischungskurs)
Die Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist für Fahrzeugführer vorgeschrieben, deren noch gültige ADR-Bescheinigung verlängert werden soll.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der schriftlichen Erfolgskontrolle durch die zuständige IHK wird die ADR-Bescheinigung gemäß Kap. 8.2 ADR um weitere 5 Jahre verlängert.
Bis zu 12 Monate vor Ablauf der gültigen ADR-Bescheinigung kann der Fortbildungslehrgang ohne Zeitnachteil besucht werden. Die Verlängerung erfolgt für 5 Jahre ab Ablaufdatum der aktuellen Bescheinigung.
Die Lehrgänge finden Freitag von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr und Samstag von 8:00 Uhr bis 16 Uhr statt.
Veranstaltungs-Code | FB24-445237-60830859 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
gültige ADR-Schulungsbescheinigung zur Verlängerung
Preis: 178, 50 €
Kursgebühr zzgl. IHK Prüfungsgebühr (45,00 Euro) inkl. Getränke und Mittagessen am Samstag
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
83365 Nußdorf
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Starttermin: Termin auf Anfrage
1,5 Tage
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