AdA Ausbildereignung nach AEVO
AdA Ausbildereignung nach AEVO steht für "Ausbildung der Ausbilder" gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Deutschland. AEVO (Ausbildereignungsverordnung) regelt die Anforderungen an Personen, die als Ausbilder tätig sein möchten.
AdA Ausbildereignung nach AEVO steht für "Ausbildung der Ausbilder" gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Deutschland.
AEVO (Ausbildereignungsverordnung) regelt die Anforderungen an Personen, die als Ausbilder tätig sein möchten.
Der AdA Ausbildereignungsschein ist eine Bescheinigung, die nach erfolgreicher Ausbildereignungsprüfung vergeben wird. Diese Prüfung stellt sicher, dass Ausbilder über die erforderlichen pädagogischen, didaktischen und fachlichen Kenntnisse verfügen, um Auszubildende kompetent anzuleiten.
Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus schriftlichen und praktischen Prüfungsbestandteilen. Um den Schein zu erhalten, müssen die Kandidaten nachweisen, dass sie Ausbildungsprozesse erfolgreich gestalten und Auszubildende fördern können.
Dieser Schein ist Voraussetzung, um in Deutschland als Ausbilder tätig zu sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen, müssen mindestens einen qualifizierten Ausbilder gemäß AEVO anstellen.
Der Ausbilder ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubildenden und für die gesamte Ausbildung verantwortlich.
Sonderpreis nur noch gültig bis | 31.03.2025 |
Veranstaltungs-Code | FB24-524630-60867895 |