Da durch Ausfälle von Mitarbeitern enorme Kosten für ein Unternehmen entstehen, ist es für jede Firma von Interesse, die Zahl von Arbeitsunfällen möglichst gering zu halten. Außerdem sorgt eine gesunde Arbeitsumgebung dafür, dass Arbeitnehmer seltener krankheitsbedingt ausfallen.
In Deutschland gibt es aus diesem Grund eine Vielzahl von Gesetzen, die die Arbeitgeber dazu verpflichten, sich mit dem Thema Arbeitsschutz auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck wird in vielen Unternehmen ein Arbeitsschutzbeauftragter bestimmt, der dafür zuständig ist, Risiken zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Umsetzung zu überwachen.
Der Arbeitsschutzbeauftragte übt seine Tätigkeit nur nebenbei aus und erhält dafür meist kein zusätzliches Gehalt, wird aber vom Arbeitgeber währenddessen freigestellt.
Neben dem Arbeitsschutzbeauftragten gibt es in vielen Firmen auch einen Brandschutzbeauftragten.
Ob ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn in einem Firmengebäude ein erhöhtes Brandrisiko besteht, oder dort Publikumsverkehr herrscht, ist das Unternehmen verpflichtet, für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Außerdem kann ab einer bestimmten Größe des Firmengeländes ein Brandschutzbeauftragter gefordert werden.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten zählt es Brandrisiken zu erkennen, Flucht- und Rettungswege zu organisieren und eine Brandschutzordnung zu erstellen.
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