Eine Wohnbereichsleitung ist für die Personalführung in einer Pflegeeinrichtung verantwortlich. Wohnbereichsleiter werden auch als Stationsleiter bezeichnet, die offizielle Bezeichnung lautet aber „Verantwortliche Fachkraft nach § 71 SGB XI, Wohnbereichsleitung, Stationsleitung“.
Weiterbildung zur Stationsleitung
Um eine Weiterbildung zur Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit zu absolvieren, muss man über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Altenpflege, Krankenpflege oder Heilerziehungspflege verfügen. Zudem wird eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren gefordert. Die eigentliche Weiterbildung wird meist von privaten Akademien durchgeführt und findet in der Regel berufsbegleitend statt. Die Inhalte der Fortbildung unterliegen landesrechtlichen Regelungen. Wohnbereichsleiter sind nach erfolgreicher Weiterbildung für die Koordination der verschiedenen Stationen und Wohnbereiche zuständig. Sie unterstehen den Pflegedienstleitungen.
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