Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
Bei der Pflegedienstleitung - PDL - handelt es sich um eine leitende Funktion in Pflegeeinrichtungen. Diese Tätigkeit ist nicht zu verwechseln mit einer Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit (Wohnbereichsleitung). Die Pflegedienstleitung ist in Krankenhäusern und Einrichtungen der Altenpflege mit wichtigen koordinativen Aufgaben betraut. Meist ist die PDL direkt der Geschäftsführung unterstellt und hat die fachliche sowie disziplinarische Aufsicht über Pflegefachkräfte, Hilfskräfte und Praktikanten inne.
Die Weiterbildung zur PDL, bzw. zur verantwortlichen Pflegefachkraft wird von vielen privaten Bildungseinrichtungen angeboten. Auch die Weiterbildung zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege qualifiziert dazu als PDL tätig zu werden.
Aufgabenfeld der Pflegedienstleitung
Die PDL leitet den pflegerischen Dienst in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, Altenheim oder eines ambulanten Dienstes. Zentrale Tätigkeit ist die Steuerung des Pflegepersonals innerhalb ihres Bereiches Dabei sind nicht nur fachliche Kenntnisse wichtig, sondern darüber hinaus auch Wissen in puncto Verwaltung und Organisation. Folgende Aufgaben fallen für eine Pflegedienstleitung an:
- Personalmanagement inklusive Disziplinaraufsicht. Unter Personalmanagement fallen Personalplanung und Steuerung sowie Personalentwicklung und individuelle Förderung der Mitarbeiter. Außerdem werden Aufgaben wie Mitarbeitermotivation und Teamentwicklung immer wichtiger.
- Planung und Organisation, beispielsweise die Gestaltung von Dienstplänen oder das Verfassen von Dienstanweisungen.
- Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen: Pflegemodelle müssen umgesetzt und Konzepte erstellt werden. Pflegedokumentation und die Beratung von Angehörigen ist ebenso erforderlich.
- Warenwirtschaft und Controlling: Auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse werden von einer Pflegedienstleitung gefordert. So müssen sie Abrechnungen mit den Krankenkassen vornehmen, für eine reibungslose Lagerhaltung sorgen und Jahresberichte vorlegen.
PDL Weiterbildung - die Voraussetzungen
Die Aufgaben einer Pflegedienstleitung sind zweifelsohne anspruchsvoll. Eine adäquate Ausbildung ist daher wichtig, um den Ansprüchen an die Position gerecht zu werden. Die Berufsbezeichnung „Pflegedienstleiter“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Wer in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung die Verantwortung trägt, muss jedoch einen staatlich geprüften und anerkannten Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger vorweisen können. Hinzu kommt eine vorgeschriebene Berufspraxis von mindestens zwei Jahren im jeweiligen Ausbildungsberuf. Diese Berufserfahrung darf zudem nicht länger als acht Jahre zurückliegen.
Eine weitere Voraussetzung bezieht sich auf die Weiterbildung selbst: Um sicherzugehen, dass alle wichtigen Inhalte vermittelt werden, muss der Lehrgang zur PDL mindestens 460 Unterrichtsstunden umfassen.
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