Meisterschule Teil 3 und Teil 4
Die Meisterprüfung selbst ist in vier Teile gegliedert:
• Teil I: Fachpraktische Prüfung
• Teil II: Fachtheoretische Prüfung
• Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung
• Teil IV: Arbeitspädagogische Prüfung, auch AdA Schein genannt
Die ersten beiden Teile der Meisterprüfung sind fachspezifisch, während die Teile 3 und 4 der Meisterschule in sämtlichen Handwerksberufen gleich sind.
Meisterschule: Allgemeine Teile 3 und 4
In diesem Bereich finden Sie zu den Meisterschulen spezielle Meisterkurse, entweder eine Kombination aus Teil 3 und 4 oder auch nur separat den Teil 3 zur Meisterprüfung. Bei den Teilen 3 und 4 im Meisterkurs handelt es sich um allgemeine Teile (also nicht gewerk-abhängig). Die Teilnehmer der Meisterschule zum Teil 3 und Teil 4 sind deshalb in der Regel aus völlig unterschiedlichen Gewerken.
Inhalt Meisterschule Teil 3 (BWL-Teil)
Die Meisterschule Teil 3 ist der Teil Betriebswirtschaft und Recht. Dieser Teil III beinhaltet zur Meisterprüfung die Themen in der Betriebsführung und Betriebsgründung (GmbH, OHG, GbR etc.). Ebenso sind in der Meisterschule Teil 3 strategische Themen wie Unternehmensziele, Umsatzplanung oder Mitarbeiterverträge wichtige Themen. Zum Führen eines Handwerksbetriebes oder eines anderen Unternehmens gehören auch die Kenntnisse zu Marketing, Buchhaltung, Versicherung oder Altersvorsorge.
Inhalt Meisterschule Teil 4
Die Meisterschule Teil 4 besteht aus dem Ausbilderschein. Durch die Prüfung werden die arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse abgefragt. Dazu zählen unter anderem, welche Vorteile ein Lehrling für den Betrieb darstellen könnte, oder überhaupt zu prüfen und festzulegen, ob und in welchen Berufsfeldern der eigene Betrieb ausbilden kann. Ebenso beinhaltet der Teil 4 der Meisterschule, dass die Qualifikation besteht einen Azubi pädagogisch in der Ausbildung zu begleiten.
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