Zur Prüfung befähigte Person von Stetigförderern Prüfung nach BetrSichV und DGUV Regel 100-500
- Begriffsbestimmungen
- Rechtliche Grundlagen
- Zur Prüfung befähigte Person
- Unfall, Unfallursachen, Unfallauswertung
- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitstechnische Anforderungen
- Bestimmungsgemäßes Betreiben
- Beschäftigungsbeschränkungen
- Wartung und Überprüfung von Stetigförderern
- Organisation und Durchführung der Prüfungen
- Prüfungsintervalle
- Praktische Beispiele
- Hilfestellungen für die Praxis
- Erforderliche Dokumentation, Prüfbuch
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.
Veranstaltungs-Code | FB24-298851-57670103 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der
Veranstaltungsort:
66280 Sulzbach
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