Zur Prüfung befähigte Person von kraftbetätigten Türen, Toren und Fenstern Prüfung nach BetrSichV, ASR A 1.7 und ASR A 1.6 in Verbindung mit der DGUV Information 208-022
- Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A 1.7 und ASR A 1.6
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Unfallverhütungsvorschriften DGUVs
- Berufsgenossenschaftliche Informationen DGUV Information 208-022 und IFA 0031 Quetschkräfte an kraftbetätigten Türen und Toren
- Runderlasse und Verwaltungsvorschriften
- DIN-Normen
- DIN 31051 Bauarten und Begriffe
- DIN EN 12445 Schließkraftmessung
- DIN EN 12453 Nutzungssicherheit und Prüverfahren von kraftbetätigten Toren, Schranken
- DIN EN 16005 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen
- Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitseinwirkungen
- Wartung und Instandsetzung
- Mängel und Unfälle
- Praxiswissen für die durchzuführenden wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.
Veranstaltungs-Code | FB24-298843-57853497 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter technischer Berufsausbildung, ausreichender Berufserfahrung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im
Veranstaltungsort:
90449 Nürnberg
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