Zur Prüfung befähigte Person von Kranen und Hebezeugen (ehemalige Kransachkunde) Vermittlung der Prüffachkunde
- Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
- BetrSichV
- TRBS 1201 und 1203
- TRBS 1111
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 54
- DGUV Grundsatz 309-001
- Hebezeugarten
- Portalkrane, Brückenkrane, Elektrokettenzüge, Seilwinden, Serienhubwerke
- Wartung und Pflege von Hebezeugen
- Zur Prüfung befähigte Person vs. Sachkundiger
- Voraussetzungen und Beachtung der TRBS 1203
- Erst- und wiederkehrende Prüfungen
- Prüfpunkte und Prüfschritte
- Art und Umfang der Prüfungen
- Nachweis der Prüfungen (Inhalt und Aufbau)
- Dokumentationsart der Prüfung (z. B. Prüfbuch)
- Ergänzungen und Besonderheiten aus dem Regelwerk
- FAQs - wichtige Fragen und richtige Antworten
- Abschließende Gruppenarbeiten mit Präsentation der Ergebnisse
Hinweis:Das Seminar erfüllt die Forderung nach BetrSichV Anhang 1 Punkt 2 und DGUV Vorschrift 52. Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Die Fachkunde zur Prüfung von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Bänder) ist nicht Inhalt dieses Seminars. Hierzu verweisen wir auf das Seminar mit der Nr. 05-508.
Veranstaltungs-Code | FB24-298841-56797044 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Bildungsziel der Schulung:
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die benötigten Fachkenntnisse auf dem Gebiet der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Krananlagen und Kettenzügen (Hebezeuge) auf der Basis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Veranstaltungsort:
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