Zur Prüfung befähigte Person von Fahrtreppen und Fahrsteigen Anwendung der Inhalte des Regelwerks auf die Prüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- Gesetze und Vorschriften
- Arbeitsschutzgesetz und Maschinenrichtlinie
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen
- DIN EN 115: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen
- DGUV Informationen 208-028 und DGUV Informationen 208-029
- Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A 1.8
- Sicherheitsanforderungen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Bauteile
- Mängel und Unfälle
- Wartung und Instandsetzung
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten. Das Seminar erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4.1.
Veranstaltungs-Code | FB24-298840-57670082 |
Bildungsziel der Schulung:
Betriebserfahrene Personen mit geeigneter Berufsausbildung und der Fachkunde zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen de
Veranstaltungsort:
66280 Sulzbach
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