Zur Prüfung befähigte Person von Anschlagmitteln Vermittlung der Prüffachkunde
- Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
- BetrSichV
- DGUV Regel 109-017 (DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 zu 08/2021 zurückgezogen)
- Bauarten von Anschlagmitteln
- Bewertung, Auswahl
- Bestandteile
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Aufbewahrung, Pflege
- Kennzeichnung, Instandhaltung
- Betriebsanweisungen, Herstellerinformationen
- Einsatz- und Verwendungsbereiche sowie Umgang von / mit Anschlagmitteln
- Umgang mit Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb und deren Beurteilung
- Aufgaben und Pflichten einer zur Prüfung befähigten Person
- Organisation der zur Prüfung befähigten Person
- Prüfung von Anschlagmitteln
- Dokumentation nach BetrSichV
- Zusammenfassung
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen und sind daher separat zu prüfen.
Veranstaltungs-Code | FB24-298842-57853492 |
Bildungsziel der Schulung:
Sie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und den Fachkenntnissen zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Pr
Veranstaltungsort:
Vollzeit
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