Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen Vermittlung der erforderlichen Prüfgrundlagen nach DGUV Grundsatz 314-003 (2023)
- Einführung in das Thema
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
- BetrSichV und TRBS 1201/1203
- DGUV Vorschrift 70
- DGUV Grundsatz 314-003 (Version 2023)
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203
- Verantwortung und Haftung
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Festlegung der Prüffristen nach Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314-003
- Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
- Auswirkung und Bewertung von Mängeln
- Theoretische Abschlussprüfung
Hinweis:Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 1203, die DGUV Vorschrift 70 und der DGUV Grundsatz 314-003 durchgeführt. Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 Kapitel 5.2 - 5.4.
Veranstaltungs-Code | FB24-298847-56328998 |
Bildungsziel der Schulung:
Die bekannte Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahr
Veranstaltungsort:
72622 Nürtingen
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