Windenergie — Arten- und Habitatschutz
Der NRW-Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“
Der Klimawandel und der Erhalt der biologischen Vielfalt zählen zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt derzeit steht. Der im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energiewende notwendige Ausbau der Windenergie kann bei konkreten Vorhaben in einem deutlichen Zielkonflikt mit den Naturschutzbelangen stehen. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten beeinträchtigen, was zu erheblichen Problemen in den Planungs- und Genehmigungsverfahren führen kann.
Das NRW-Umweltministerium (MUNV) hat im
April 2024 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" behördenverbindlich eingeführt. Der Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf.
In dem Leitfaden wird dargelegt, auf welche Weise die europarechtlichen Arten- und Habitatschutzbelange bei Windenergievorhaben pragmatisch und zugleich naturschutzfachlich und -rechtlich angemessen berücksichtigt werden können. Zielsetzung des Leitfadens sind die Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie die der rechtssicheren Umsetzung der Artenschutzprüfung (ASP) und der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP). Auch außerhalb von NRW bietet der Leitfaden viele praxistaugliche Lösungen.
Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und dem Bedarf nach einer dauerhaften Sicherung der Energieversorgung kommt dem beschleunigten Ausbau der Windenergie eine zentrale Rolle zu. Hierzu ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert worden mit dem Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Weitere Vereinfachungen ergeben sich durch eine EU-Notfallverordnung vom November 2022 und der nationalen Umsetzung durch § 6 WindBG im März 2023. Perspektivisch stehen in 2024 mit der Fortschreibung der EU-RED-IV-Richtlinie und den so genannten „go-to-Gebieten“ erneute Änderungen für das Planungs- und Genehmigungsregime von Windenergievorhaben an.
In der Veranstaltung wird der überarbeitete Leitfaden mit allen relevanten Neuerungen gegenüber der Fassung aus dem Jahr 2017 vorgestellt und durch Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Dabei werden auch die
aktuellen gesetzlichen Entwicklungen zur Prüfung der Artenschutzbelange eingehend vorgestellt. Zusätzlich fließen neueste naturschutzfachliche Erkenntnisse sowie rechtliche Anforderungen aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Themenkomplex „Windenergie/ Arten- und Habitatschutz“ mit ein.
Ziel der Veranstaltung ist es, für den Zielkonflikt zwischen Windenergienutzung und Naturschutz zu sensibilisieren, und für die Planungs- und Genehmigungspraxis konkrete Lösungsvorschläge vorzustellen. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionsschutz-, Planungs- und Naturschutzbehörden sowie von Antragstellern und Gutachterbüros, die sich mit der Planung von Windenergiegebieten und der Genehmigung von WEA beschäftigen.
Veranstaltungs-Code | FB24-366254-60391444 |