Grundlehrgang: Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Die Gestaltung der Ablauf- und Organisationspläne, Flucht- und Rettungspläne, Kenntnisse zu persönlicher Schutzausrüstung und Brandmeldeanlagen sind nur ein Teil der Inhalte über die Brandschutzordnung hinaus. Notwendige Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen reichen nicht aus, wenn man nicht auch beispielsweise genau über notwendigen Atemschutz und besondere Brandrisiken geschult wurde.
Die Schulung befähigt die Teilnehmer, die Pflichten eines Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen: Gefahren erkennen und beurteilen sowie Vorsorge treffen, dass Brandgefahren beseitigt, unterbunden und eventuell entstehende Schäden sehr gering gehalten werden.
Ein Brandschutzbeauftragter sollte bestellt werden, wenn für die Arbeitsstätte eine erhöhte Brandgefährdung besteht. Diese besteht, wenn Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit vorhanden sind, die örtlichen Verhältnisse eine Brandentstehung begünstigen oder bei einem Entstehungsbrand mit einer schnellen Ausbreitung zu rechnen ist (bspw. bei Speditionslagern, Kinos, Diskotheken, Pflegeheimen, Industrieproduktionen, Handwerksbetrieben, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, technische und naturwissenschaftliche Bereiche von Bildungs- und Forschungseinrichtungen).
Zielgruppe
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Versicherungsfachleute, Personen in Unternehmen oder Einrichtungen, in denen auf Grund ihrer Beschaffenheit, baulichen Gegebenheit, der Personengefährdung, der angewendeten Arbeitsverfahren, der Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Hier ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich.
Inhalt
- Aufgaben, Rechte und Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten, gesetzliche Grundlagen
- Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen
- Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich, organisatorisch
- Besondere Brandrisiken im Unternehmen
- Fallbeispiele, Lehren aus Schäden
- Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Alarmplan, Feuerwehr, Brandschutzordnung
- Flucht- und Rettungswege
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz
- Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz
- Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Feststellanlagen
- Schriftliche Prüfung zur Erlangung des Personenzertifikates
Abschluss
Personenzertifikat der Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V.
Dauer
24 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Zum Erhalt des Personenzertifikates ist ein gesonderter Antrag an die Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V. zu stellen.
Die Kenntnisse müssen alle drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden, um die Gültigkeit des Personenzertifikates um weitere 3 Jahre zu verlängern.
Es gilt die Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle für Systeme und Personal des TÜV Thüringen e.V.
Veranstaltungs-Code | FB24-151481-58854650 |