Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
"Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO und SBauVO"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war LVQ Business Akademie.

Hier finden Sie alle Kurse von LVQ Business Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen zu erfüllen. Mit der MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den UVV DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.
Die Veranstaltungsleitung in Versammlungsstätten übernimmt die Pflichten der Betreiber oder plant die Veranstaltungen (Veranstaltungsleitung nach MVStättVO § 38 (2)). Die Veranstaltungsleitung wird damit zwischen Veranstalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen Beteiligten ab und koordiniert die Abläufe. Sie muss während der Veranstaltung ständig vor Ort sein.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO und SBauVO"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit für Besucher und Akteure bei Veranstaltungen haben Unternehmer und Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen zu erfüllen. Mit der MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht und den UVV DGUV-V17 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.
Die Veranstaltungsleitung in Versammlungsstätten übernimmt die Pflichten der Betreiber oder plant die Veranstaltungen (Veranstaltungsleitung nach MVStättVO § 38 (2)). Die Veranstaltungsleitung wird damit zwischen Veranstalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen Beteiligten ab und koordiniert die Abläufe. Sie muss während der Veranstaltung ständig vor Ort sein.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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