Update Zoll und Außenwirtschaftsrecht
Für die erfolgreiche Gestaltung des Auslandsgeschäfts ist es erforderlich, sich mit den aktuellen Entwicklungen im Zoll und Außenwirtschaftsrecht vertraut zu machen. Was unterscheidet präferenzielles und nicht-präferenzielles Ursprungsrecht? Welche Vorteile bieten die Übergangsregeln? Wann sind zollrechtliche Bewilligungen wie AEO oder Ermächtigter Ausführer sinnvoll oder gar erforderlich? Benötigt unser Unternehmen einen Ausfuhrverantwortlichen und/oder einen Exportkontrollbeauftragten und was gehört zu einer firmeninternen Exportkontrolle (ICP)? Über diese Fragen hinaus befasst sich das Seminar mit dem IHKUrsprungszeugnis und den Incoterms®2020. Ebenso werden aktuelle Neuigkeiten aus dem Zollbereich vorgestellt, gemeinsame Internetrecherchen durchgeführt sowie Fragen aus den Unternehmen erörtert.
Inhalt
- Einfuhrvorschriften im Bestimmungsland, Access2Markets
- Präferenzabkommen mit Listenregeln und Ursprungskalkulation
- Lieferantenerklärung
- IHK-Ursprungszeugnis und Ursprungsnachweise
- Zollnews
- Exportkontrolle und Dual-Use Bestimmungen
- Incoterms®2020
Veranstaltungs-Code | FB24-382735-60607301 |
Veranstaltungsort:
44225 Dortmund
weitere Orte/Termine
Starttermin: 18.03.2025
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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