Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu unterrichten sind, so zu befähigen, dass sie mit den entsprechenden Rechten, Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut sind, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Gemäß §34a der GewO i. V. mit §§ 1 - 5, 17 der BewachV führt die IHK das Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe durch, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden. Die von der IHK ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme dient als Nachweis dafür, dass die unterrichtete Person mit den für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut ist.
Veranstaltungs-Code | FB24-236437-60561091 |
Veranstaltungsort:
88250 Weingarten
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Starttermin: 10.02.2025 - 14.02.2025
10.02.2025
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