Staplerschein - jährliche Unterweisung
Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen Gabelstapler? Dann ist eine entsprechende Qualifikation unabdingbar!
Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer DGUV Vorschrift 68 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Verordnung BGV D27) vor, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur beauftragt werden darf, wer
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Inhalte unserer Schulung:
- Allgemeines Wissen über Stapler
- Standsicherheit, Traglastdiagramm
- DGUV-Vorschriften sowie DGUV-Grundsätze
- Fahrzeugpflege und -wartung durch den Fahrer
- Typische Unfallsituationen
- Theoretische Prüfung
- Praktischer Fahrunterricht bei mehrtägigen Kursen
- Praktische Fahrprüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-430461-45534543 |