Sonderlehrgang § 20 SprengG zum Erwerb des Befähigungsscheins
Die SVG Bremen eG ist seit dem 06. Oktober 2008 anerkannter Maßnahmenträger für die Durchführung von Lehrgängen nach § 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) und hat inzwischen den Sonderlehrgang/Wiederholungslehrgang für das Verbringen, die Empfangnahme und das Überlassen von explosionsgefährlichen Stoffen für Personen, die nach dem Gesetz über die Beförderung von Gütern der Klasse 1 berechtigt sind, in das Seminar-Programm aufgenommen.
1. Sonderlehrgang § 20 SprengG zum Erwerb des Befähigungsscheins Zielgruppe sind Fahrzeugführer, die explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen befördern, die dem Sprengstoffrecht unterliegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz eines gültigen ADR-Scheins mit Aufbaukurs Klasse 1.
2. Wiederholungslehrgang Der Wiederholungslehrgang richtet sich an alle Inhaber eines noch gültigen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, wenn dieser nach 5 Jahren verlängert werden muss.
3. Aufbaukurs Klasse 1 in Verbindung mit dem Sonderlehrgang § 20 SprengG Zielgruppe sind Fahrzeugführer, die explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen befördern, die dem Sprengstoffrecht unterliegen und die den Aufbaukurs Klasse 1 noch nicht absolviert haben, aber bereits im Besitz eines gültigen ADR-Scheins sind.
Veranstaltungs-Code | FB24-229318-61008422 |