Sicherheitsunterweisung für den Umgang mit Kälteanlagen und Kühleinrichtungen
Arbeitgeber sind verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu veranlassen. Entsprechend der DGUV-Regel 100-500, Kapitel 2.35, Abschnitt 3.2, „Unterweisung, Betreiben, Wartung“ hat der Unternehmer (Betreiber) die Versicherten (Bedienpersonal) mindestens einmal jährlich über die Gefahren im Umgang mit Kälteanlagen, die Sicherheitsbestimmungen und das Verhalten bei Unfällen oder Störungen und die dabei zu treffenden Maßnahmen zu unterweisen.
- Gesetzliche Anforderungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Erforderliche Sachkunde für Arbeiten an Kälteanlagen
- Druckgeräterichtlinie
- DGUV-Regel 100-500
- DIN EN 378
- Gefahrenpotenziale von Kältemitteln und Kälteanlagen
- Drucklage, Erfrierungs-, Verbrennungs- und Erstickungsgefahr
- Giftigkeit, Brennbarkeit
- Sicherheitsgruppen von Kältemitteln
- Kritische Gaskonzentrationen, Gassensoren, Belüftung, giftige Zersetzungsprodukte
- Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz
- Einordnen von Daten aus Sicherheitsdatenblätter
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Handhabung, Lagerung und Transport von Kältemittelflaschen
- Absicherung des Kältemittelkreislaufs gegen zu hohe Betriebsdrücke
- Überprüfung und Einstellung von Druckwächtern
- Absaugen und Entsorgen von Kältemittel
- Sichere Handhabung von kältetechnischem Werkzeug
- Praktischer Umgang mit Absaugstation und Kältemittelflaschen
Veranstaltungs-Code | FB24-527987-61144200 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Kälte-, Klima- oder Wärmepumpentechnik
Preis: 684, 25 €
inkl. Lehrmaterial und Getränken
Bei der Preisangabe handelt es sich um einen Umsatzsteuerfreien Preis.
Veranstaltungsort:
90471 Nürnberg
weitere Orte/Termine
Starttermin: 15.05.2025
1 Tage
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