Sicherheitsprüfung (SP) - Wiederholungsschulung
Schulung zur Sicherheitsprüfung (SP), nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO für alle SP-pflichtigen Fahrzeuge. Gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.
Nach Absolvieren der Schulung können Ihre Fachkräfte die Anerkennung zur Durchführung der Sicherheitsprüfung (SP) beantragen. Sie sind dann berechtigt, an Nutzfahrzeugen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen durchzuführen. So gewährleisten Sie einen ordnungsgemäßen Betrieb und minimieren Ausfall- und Unfallrisiken. Die Handwerkskammer Potsdam ist als Schulungsstätte für die Durchführung der SP-Schulungen anerkannt. Unser Lehrgangsleiter besitzt die notwendigen Qualifizierungen und wird in regelmäßigen Abständen durch die TAK geschult und erhält rechtzeitig alle aktuellen und rechtlichen Informationen. Die Frist für die Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate.
Inhalt:
- rechtliche Grundlagen und allgemeines Wissen
- Technik der Fahrzeuge vom Fahrgestell über die Lenkung bis zu den unterschiedlichen Bremssystemen
- Durchführung der vorgeschriebenen Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
- Praktischer Einsatz der Mess- und Prüfgeräte- Einsatz von Meß- und Prüfgeräten
- theoretische und praktische Abschlussprüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-300041-60542905 |
Veranstaltungsort:
14550 Groß Kreutz (Havel)
weitere Orte/Termine
Starttermin: 11.11.2025 - 12.11.2025
Di-Mi 08:00-15:15 Uhr
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