Sachkundige Person für Brandmeldeanlagen nach VDE 0833 und DIN 14675.
Vierteljährliche Inspektion vonBrandmeldeanlagen.
Betreiber von Brandmeldeanlagen (BMA) haben die Verpflichtung vierteljährlich eine Begehung durch eine Sachkundige Person für BMA durchführen zu lassen. Dabei ist eine Begehung der BMA mit Sichtprüfung und Prüfung auf Beeinflussungen erforderlich.
Veranstaltungs-Code
FB24-259393-58496253
Veranstaltungsort: 22527 Hamburg weitere Orte/Termine