Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten.
Die qualifizierte Aufsicht beiVeranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO.
Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.
Veranstaltungs-Code | FB24-95129-58496481 |