Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4c (Asbest-Grundlehrgang)
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Asbestprodukte und ihre Verwendung
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen (verantwortliche Person, Aufsichtsführender, Fachpersonal)
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Sicherheitstechnische Maßnahmen (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, Betriebsanweisung und Unterweisung)
- Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Abfallaufnahme und -entsorgung
- Arbeitsmedizinische Versorgung
- Persönliche Schutzausrüstung
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung vor der Gewerbeaufsicht ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihre Sachkunde für den Umgang mit Asbest (nach TRGS 519, Anlage 4C) bescheinigt. WICHTIG: Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von sechs Jahren. Wird während dieser Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Der Lehrgang beinhaltet alle erforderlichen Lehrgangsunterlagen sowie anfallende Prüfungsgebühren seitens der Behörde und die Versorgung der Teilnehmer während des Seminars mit Getränken/Kaffee/Tee sowie Mittagsverpflegung.
Veranstaltungs-Code | FB24-488283-57631959 |
Bildungsziel der Schulung:
Der Sachkundige kann als Aufsichtsführender bei Arbeiten an Asbestzementprodukten eingesetzt werden.
Veranstaltungsort:
31135 Hildesheim
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 29.01.2025 - 30.01.2025
Mi 09:00 - 17:45 Uhr, Do 08:00 - 15:45 Uhr
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