Sachkundelehrgang TRGS 524 (BGR 128) - Erwerb der Sachkunde für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen
Die DGUV Regel 101-004 (BGR 128) schreibt vor, dass Personen, die die Aufsicht bei einer Ge-bäudeschadstoffsanierung führen, eine ausreichende Sachkunde nachweisen müssen. Die nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128) Anlage 6 B erworbene Sachkunde erfüllt auch die Fach-kundeanforderungen nach TRGS 524 Anlage 2B.
ASI-Arbeiten mit Asbestprodukten sind nicht Teil dieses Lehrgangs.
- Gefahren durch Gebäudeschadstoffe sowie ihre Vorkommen und Eigenschaften, Gesundheitsgefahren
- Regelungen , Vorschriften, Anwendung und Umsetzung:
- Arbeitsschutzgesetz ArbSchG ? Baustellenverordnung Baustelle V
- Gefahrstoffverordnung GefStoffV ? Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Handlungsanleitungen und ihre Bedeutung bei der Umsetzung der BGR 128 ¿Kontaminierte Bereiche¿
- Bauaufsichtliche Richtlinien / Empfehlungen und sonstige Regelungen
- Methoden der Gefährdungsbeurteilung am Beispiel verschiedener Sanierungsarbeiten,
- Schutzmaßnahmen
- personelle Ausstattung, Verantwortung und Haftung, organisatorische Maßnahmen (Anzeigen, Arbeits- u. Sicherheitsplan, Betriebsanweisung)
- technische Maßnahmen, PSA
- Arbeitsschutz bei der Vorbereitung / Bereitstellung der kontaminierten Materialien zur Entsorgung.
- Fallbeispiele und Übungen
- Abschlussprüfung
Veranstaltungs-Code | FB24-385643-59039463 |
Bildungsziel der Schulung:
Ewerb der Sachkunde nach BGR 128 (DGUV Regel 101-004 Anlage 6 B)
Dieser Kurs ist förderfähig:
Unter www.hwk-cottbus.de/foerderung finden Sie einen ersten Überblick über Bildungsscheck, Bildungsprämie und BAföG.
Veranstaltungsort:
15711 Königs Wusterhausen
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 30.06.2025 - 01.07.2025
8 - 16 Uhr
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