Sachkunde für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtlüssigkeitsabscheideranlagen (Grundlehrgang)
Sachkunde gemäß DIN 1999-100 und DIN 1999-101 — Lehrgang für Betreiber von Benzin- und Ölabscheideranlagen und deren Beauftragte (z.B. Entsorger)
Kosten sparen — Rechts- und Haftungsrisiken vermeiden
Durch Ihre Teilnahme an unserer Schulung erwerben Sie die in den Normen DIN 1999-100/-101 definierte und von den Behörden geforderte Qualifikation einer sachkundigen Person.
Kraftstoffe und Mineralöle müssen vor dem Ableiten von Abwasser mittels eines Leichtflüssigkeitsabscheiders entfernt werden. Für den Aufbau, die Bemessung, die Kontrolle, die Wartung und die Generalinspektion dieser Anlagen gelten die EN 858, Teil 1 und Teil 2 sowie die DIN 1999-100 und die DIN 1999-101.
Gemäß der DIN 1999-100/-101 sind die Benzin- und Ölabscheideranlagen mindestens monatlich zu kontrollieren und halbjährlich zu warten. Des Weiteren ist ein Betriebstagebuch zu führen. Diese Aufgaben können vom Betreiber selbst oder von einem Beauftragten (z.B. Entsorger) wahrgenommen werden. In jedem Fall muss die ausführende Person die Sachkunde nachweisen können.
Unsere Schulung richtet sich an alle Personen, die für den Betrieb, die Kontrolle und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern zuständig und/oder verantwortlich sind. Der Referent informiert die Teilnehmenden umfangreich und anschaulich über die gesetzlichen und technischen Anforderungen an den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Weiter erläutert er ausführlich die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten, so dass sie im Anschluss von jedem selbst fachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Der Anlagenbetreiber kann dadurch erhebliche Kosten vermeiden. Außerdem ist die monatliche Kontrolle und halbjährliche Wartung der Anlage durch eine sachkundige Person und das Führen eines Betriebstagebuchs nach der neuen Euronorm eine unabdingbare Pflicht! Auch müssen die Entleerungsintervalle gemäß der Vorgaben der EN 858 in Verbindung mit der DIN 1999 Teil 100 und der DIN 1999 Teil 101 von einer sachkundigen Person überwacht werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-366235-60391281 |