Rechtliche Instrumente zur Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
Bei der Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
stehen den Behörden verschiedene
rechtliche Instrumente zur Verfügung, die in der Vollzugspraxis
sehr unterschiedlich zum Einsatz kommen:
Einige Behörden erlassen in erster Linie Ordnungsverfügungen,
um den/die Verantwortlichen zur Untersuchung
bzw. Sanierung zu verpflichten. Andere Behörden
setzen vorrangig öffentlich-rechtliche Verträge
als Instrument ein. Wieder andere Vollzugsbehörden
verzichten auf rechtlich verbindliche Instrumente und
bevorzugen das sogenannte informelle Verwaltungshandeln,
bei dem die Vorgehensweise mit dem Verantwortlichen
in der Regel mündlich vereinbart oder in
einem Protokoll festgehalten wird.
Neben diesen möglichen Vorgehensweisen sieht das
Bundes-Bodenschutzgesetz weitere rechtliche Instrumente
vor, nämlich den Sanierungsplan und die Verbindlicherklärung
nach § 13 BBodSchG.
Jedes dieser Instrumente hat gewisse Vor- und Nachteile,
die eingehend dargestellt werden. Je nach Fallgestaltung
empfiehlt sich das eine oder das andere
Instrument. Darüber hinaus sollen im Rahmen einer
praktischen Übung beispielhaft eine rechtssichere
Ordnungsverfügung, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
und eine Verbindlicherklärung gemeinsam erarbeitet
werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-381371-60391510 |