Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil A

Durch den rasanten technologischen Fortschritt und die veränderten Arbeitswelten ist es von entscheidender Bedeutung, in der Arbeitsmedizin stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Unsere vierteilige Lehrgangsreihe an der TAE bietet Lösungen, um eine effektive, präventive und kundenorientierte Arbeitsmedizin zu entwickeln und umzusetzen. Unsere offenen Seminare bauen auf den Kernthemen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf und stärken Ihre Praxiskompetenz in der arbeitsmedizinischen Assistenz.Tauchen Sie in das interaktive Schulungskonzept ein – praxisnahe Fallstudien und inspirierende Vorträge werden von führenden Experten präsentiert. Jedes Modul endet mit einer Prüfung. Dabei ist es unerheblich, in welcher Reihenfolge die einzelnen Module (Teil A – D) absolviert werden.Die Inhalte entsprechen dem Rahmenplan der Berufsgenossenschaften sowie dem Fortbildungscurriculum der Ärztekammern in Deutschland. Durch die Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz können Sie im Kontext der Arbeitsmedizin bei Notfällen, bei betrieblichen Schulungen und Untersuchungen, in der medizinischen Beratung sowie bei der Organisation des Praxisbetriebs unterstützen.Haben Sie alle Module (Teil A – D) erfolgreich absolviert und die jeweilige Prüfung bestanden, stellen wir das Zertifikat „Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz (TAE)“ aus.Teil A: Scherpunkt OrganisationQualifikationArbeitshygieneGefährliche ArbeitsstoffeWeitere Termine: www.tae.de/33394Teil B: Schwerpunkt BerufskrankheitenMedizinische ErgonomieBelastungen am ArbeitsplatzRechtsvorschriftenBetreuung LeistungsgeminderterAssistenz bei arbeitsmedizinischen UntersuchungenTQM-AspekteWeitere Termine: www.tae.de/33481Teil C: Schwerpunkt Arbeitsschutz und ArbeitssicherheitGesetzliche GrundlagenDer betriebliche StörfallGrundlagen der Arbeits- und BetriebspsychologieWeitere Termine: www.tae.de/33482Teil D: Schwerpunkt Angewandte ArbeitsphysiologieGesundheitsaufklärungBetriebshygieneDas ärztliche RettungswerkWeitere Termine: www.tae.de/33395Außerdem bieten wir regelmäßig einen eintägigen Aktualisierungskurs für die Personen, welche in der arbeitsmedizinischen Assistenz tätig sind.Weitere Termine: www.tae.de/33834
Dienstag, 18. bis Freitag, 21. März 20258.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr1. Einführung in die Thematik Kurs A (W. Scherrenbacher)2. Die Erfüllung der Betriebsärztlichen Aufgaben: Die Gesetze und Verordnungen2.a. Die Rechtsstellung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes und der „Betriebsärztlicher Dienste“ (W. Scherrenbacher)2.b. Die Anforderung an den Betriebsärztlichen Dienst. (M. Busch) Qualifikationsvoraussetzung für Betriebsärztinnen/Betriebsärzte und das Assistenzpersonal Abgrenzung „Arbeitsmedizin“, „Betriebsmedizin“, „Arbeitsmedizinische Fachkunde“2.c. Organisation „Betriebsärztlicher Dienste" (W. Scherrenbacher) Voraussetzung „Betriebsärztliche Dienstleistungen anbieten zu dürfen“ in Betrieben mit hauptberuflichem/nebenberuflichem Betriebsarzt/Assistenzpersonal in überbetrieblichen betriebsärztlichen Diensten/betriebsärztlichen Zentren mit niedergelassenem Betriebsarzt/freiberuflichem betriebsärztlichem Assistenzpersonal2.d. Die Einrichtung und Ausstattung „Betriebsärztlicher Dienste“ (W. Weinsheimer) räumliche Voraussetzungen Geräteausstattung und Untersuchungsmobile die Mindestanforderung an Ambulanzen und Erste-Hilfe-Einrichtungen3. Einwirkende Belastungen und Gefahrstoffe am Arbeitsplatz/durch die Arbeit: Ihre Erfassung und die Beanspruchung für den/die Beschäftigte/n (W. Weinsheimer, P. M. Bittighofer)3.a. TRGS: Physische Belastungen (W. Weinsheimer) Heben und Tragen von Lasten Lärm, Vibration und Strahlung3.b. Die Lastenhandhabungsverordnung (W. Weinsheimer) die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung von Heben und Tragen von Lasten Belastung und Überbelastung/Einhaltung von Grenzlasten/alltagspraktische Beurteilung 3.c. Die Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A-3.5/Die Bedeutung der Thermoregulation für Arbeiten unter unterschiedlichen Klimabedingungen (P. M. Bittighofer) Arbeiten in Innenräumen/im Freien in „gemäßigten Klimazonen“ Arbeiten unter extremer Hitze- und KältebelastungMaßnahmen des Arbeitsschutzes3.d. TRGS: Die Gefährlichkeitsmerkmale chemischer, mutagener, teratogener und kanzerogener Gefahrstoffe (W. Scherrenbacher) die qualitativen und quantitativen Wirkungen die Therapie der gewerblichen Vergiftungen/Antidota der Technische und Medizinische Arbeitsschutz3.e. Asbest im Bestand (N.N.)aktuelle Gefährdung - nicht nur seit gesternWas bei der betriebsärztlichen Betreuung zu beachten ist.3.f. TRBA: Biologische Gefahrstoffe/Infektionserreger/Infektionskrankheiten (W. Scherrenbacher) Bakterien, Viren, Pilze, pathogenen Ein- und Mehrzeller Hinweise zur sicheren Interpretation infektions-serologischer Laborbefunde Überblick über betriebliche Schutzimpfungen3.g. Psychisch-mentale/seelisch-emotionale Belastung (R. Kittel) die Beachtung des Biorhythmus/der biologischen und sozialen Desynchronisation in der Personal-Einsatz-Planungim Drei-Schichtdienstin der Personenbeförderung das Betriebsklima Kommunikation auf und zwischen den Hierarche-Ebenen Indikatoren des Betriebsklimas Dystress und Eustress: Das „Professionelle-Stress-Management-System“/die pathogenen und salutogenen Arbeitsbedingungen3.h. Die Erfassung, Messung und Bewertung physischer, sensomotorischer und chemischer Belastungen (W. Scherrenbacher) Zusammenfassung4. Die Bewältigung der betrieblichen Gefahrstoff-Thematik (P. M. Bittighofer, R. Barth) 4.1. Die „Gesetzlichen Grundlagen“ (P. M. Bittighofer) das Chemikaliengesetz, die EG-Verordnung REACH, die Gefahrenklassen und Einstufung von Gefahrstoffen im GHS- und EU System die alltagspraktische Kennzeichnung durch die R und S-Statement (Sätze)/der H und P-Statements (Sätze), die Interpretation des AGW, des BGW, des RW TRGS: Die Unterweisung der Beschäftigten/die „Arbeitsmedizinische Pflicht-Vorsorge“4.2. Die Umsetzung der „Gefährdungsanalyse der Gefahrstoffe im Betrieb“ (R. Barth)4.3. Das „Erste-Hilfe-Management“: Erstversorgung bei Unfällen mit/bei Exposition zu Gefahrstoffen (N.N.) Kontamination/Verletzung/inhalativ/ingestiv/thermisch/elektrischvon Haut, Haaren, Augen und dem Gehör der Bronchien und Lunge des Magen-Darm-Traktes 5. Die „Aushangpflichtigen Gesetze“ (T. Teuscher)Das AGG, die DGUV-Vorschrift 1, das ArbZG, das ArbGG-§61 b, das MuSchG, Das JArbSchG, die Strahlenschutz VO (StrlSchV, die Druckluft VO (DrLVO) und weitere.6. Das System der Sozialversicherung: Der Rentenversicherungsträger (K.Laudien)Rehabilitation aus betrieblicher/betriebsärztlicher Sicht. (K. Laudien) Zugangswege zur Rehabilitation/Leistung zur Teilhabe medizinische und berufliche Rehabilitation die stationären und teilstationären REHA-Verfahren die Mitwirkung des Betriebsarztes und des Assistenz-Personal bei REHA-Antrag7. Die „Betriebliche Wiedereingliederung“ (W. Scherrenbacher, N.N.)7.a. Die Rolle der „Arbeitseinsatzlenkung und des Disability – Managers in einem Produktionsbetrieb (N.N.)7.b. Die spezifische Umsetzung der FELM-Methode unter Beachtung der Arbeitsschwere/Körperhaltung und der Zykluszeit/des „individuellen AP-Updating (N.N.) 7.c. Die Umsetzung des „Hamburger Modells“ oder analoger WE-Modelle und die „Organisation des BEM-Verfahrens“ (W. Scherrenbacher)7.e. Möglichkeiten und Grenzen der Krankenstands-Senkung (W. Scherrenbacher)8. Die besondere Herausforderung an den „Betriebsärztlichen Betreuungsauftrag“ (L. Bieser, M. Marquart)8.a. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (L. Bieser) der ältere Mitarbeiter der chronisch kranke Mitarbeiter der leistungseingeschränkte Mitarbeiter der wenig gut qualifizierte Mitarbeiter die Unterstützung bei der Umsetzung des „Vielfalt/Diversity-Anspruches“ im betrieblichen Miteinander8.b. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (L. Bieser) die schwangere Person der/die Auszubildende 8.c. Was muss der Betriebsarzt beachten/das betriebsärztliche Personal wissen (M. Marquart)der/die junge Beschäftigte/sein/ihr „geschlechtsspezifisches Risikoverhalten“ 9. Aus der „Betriebsärztlichen Praxis“. (W. Scherrenbacher, N.N.)9.a. Die praktische Umsetzung des betrieblichen Hautschutzplanes (N.N.) des betrieblichen Hygieneplanes (N.N.) der Lärmvorsorge nach G-209.b. EKG/Ergometrie-Beurteilung: Worauf muss geachtet werden (W. Scherrenbacher) 9.c. Feststellung der Tropentauglichkeit (W. Scherrenbacher) 10. Wissensnachweis11. Einzelfallbesprechung auf Wunsch (W. Scherrenbacher)
Veranstaltungs-Code | FB24-8278-60422306 |