Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln
Befähigte Person - Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Im Betrieb sind nur ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel, wie Winkelschleifer, Bohrhammer, etc. vom Unternehmer einzusetzen, von denen keine bzw. hinreichend begrenzte elektrische Gefährdung ausgeht.
Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel unterliegen daher einer regelmäßig wiederkehrenden Überprüfung (DGUV Vorschrift 3 - BGV/GUV-V A3) durch eine befähigte Person gem. TRBS 1203, Teil3 (Elektrofachkraft). Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) darf diese Prüfungen nicht rechtsverbindlich verantworten. Die Durchführung und entsprechende Be- sowie Auswertung der Prüfergebnisse ist in der DGUV Information 203-070 beschrieben und unterliegt der Verantwortung der befähigten Person.
Nutzen
Mit unserem Seminar erfährt Ihr geeignetes Personal die Befähigung im Sinne der TRBS 1203 zur Ausführung elektrotechnischer Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. BetrSichV / DIN VDE 0701-0702 mittels geeigneter Prüfgeräte.
Dauer
20 U-Std.
Inhalte
Grundlagen, gesetzliche Regelungen
DGUV V 3
TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203 – Befähigte Person, besondere Anforderungen, elektrische Gefährdung
TRBS 2111 Mechanische Gefährdung
DIN VDE 0701-0702
DGUV R 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV I 203-004 – Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter Gefahr
DGUV I 203-005 – Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Einsatzbereichen
Prüfung handgeführter Arbeitsmittel
Schriftliche Prüfung
Seminarabschluss:
Teilnahmenachweis als Nachweis der Befähigung
Befähigte Person zum Prüfen von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Der Ausbildungsnachweis gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten, gem. TRBS 1203. Befähigte Personen müssen laut VDI 4068 Blatt 4 mindestens alle drei Jahre an einer Weiterbildung oder einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.
Veranstaltungs-Code | FB24-404491-46643822 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
- Die befähigte Person muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. - Die befähigte Person muss eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden vergleichbaren Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktions- und Betriebsweise im notwendigen Umfang kennen Zielgruppe - Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk - ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln - Nachweis als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" - Kenntnisse über Aufbau und Funktion der zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln - Zeitnahe berufliche Tätigkeit gem. TRBS 1203 - EuP und EFffT können am Lehrgang teilnehmen dürfen allerdings nur im Prüfteam unter Leitung einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 tätig werden.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Bildungscheck NRW - 50% des Nettobetrages
Veranstaltungsort:
46047 Oberhausen
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