Praxisanleiter*in in der Pflege
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gewinnen der Lernort Praxis und die Praxisanleitung eine zunehmende Bedeutung für die Ausbildung zum/r Pflegefachmann/ frau, Altenpfleger*in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gewinnen der Lernort Praxis und die Praxisanleitung eine zunehmende Bedeutung für die Ausbildung zum/r Pflegefachmann/ frau, Altenpfleger*in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in.
Praxisanleiter*innen sind berufspädagogisch weitergebildete Pflegefachkräfte, welche die Auszubildenden in der Pflege am Lernort Praxis zielgerichtet bei der Erreichung der geforderten Kompetenzen unterstützen und deren individuellen Lernprozess begleiten.
Die qualitätsvolle Weiterbildung zur Praxisanleitung bildet eine zentrale Investition der Einrichtung für die Zukunft. Sie gewährleistet eine gute Ausbildung und stellt einen wichtigen Faktor zum Gewinn und der Sicherung von Pflegefachkräften für die Einrichtung dar.
Auszubildende sind die Pflegefachkräfte von morgen.
Termine der Weiterbildung:
1. Einheit: 07.04.–11.04.2025 (40 UE)
2. Einheit: 05.05.–09.05.2025 (40 UE)
3. Einheit: 02.06.–06.06.2025 (40 UE)
4. Einheit: 07.07.–11.07.2025 (40 UE)
5. Einheit: 22.09.–26.09.2025 (40 UE)
6. Einheit: 13.10.–17.10.2025 (40 UE)
7. Einheit: 03.11.–07.11.2025 (40 UE)
8. Einheit: 10.11.–12.11.2025 (20 UE)
Veranstaltungs-Code | FB24-441659-58949802 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Fachkräfte der Altenpflege, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege mit mindestens einjähriger Berufserfahrung
Veranstaltungsort:
70176 Stuttgart
weitere Orte/Termine
Starttermin: 07.04.2025 - 12.11.2025
300 Unterrichtsstunden
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