Pflanzenschutz-Sachkunde
Informationen zur Fortbildungspflicht fürsachkundige Anwender und Verkäufer:In § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, dass alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, verpflichtet sind, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Für Personen, die bis zum 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Für diejenigen, die danach ihre Sachkunde erworben haben, gelten individuelle Dreijahreszeiträume entsprechend der Eintragung auf dem Sachkunde-Ausweis!Inhalte*Rechtsgrundlagen*Integrierter Pflanzenschutz*Schadursachen und ihre Diagnose*Pflanzenschutzmittelkunde*Umgang mit Pflanzenschutzmitteln*Risikomanagement*AnwenderschutzAbschlussprüfungDie Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen TeilZielgruppeMitarbeiter/Mitarbeiterinnen in den Bereichen Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, im Handel, Kommunalbereich, Greenkeeper etc. mit vorhandenem Sachkundenachweis für PflanzenschutzZugangsvoraussetzungenBestehende Sachkunde im Bereich PflanzenschutzFortbildungsbedarf nach § 9 Abs. 4 PflSchGFür Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung - entweder telefonisch oder per Email. Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns zu begrüßen!
Sie möchten Ihre Kenntnisse im Bereich der Pflanzenschutz-Sachkunde auf dem aktuellen Stand halten? Dann haben Sie die richtige Wahl mit diesem Seminar getroffen.Die Weiterbildung im Bereich der Pflanzenschutz-Sachkunde ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltung, die bei Bedarf in einem 3-Jahres-Turnus wiederholt werden muss. Für die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung wird eine Bescheinigung vom Pflanzenschutzdienst NRW ausgestellt. Diese Fortbildungsverpflichtung besteht, solange eine sachkundepflichtige Tätigkeit ausgeübt wird und ist dabei regelmäßig aufzufrischen. Für die Bildung der persönlichen Dreijahreszeiträume ist der Aufdruck Beginn erster Fortbildungszeitraum auf der Rückseite des eigenen Sachkundenachweises entscheidend.
Informationen zur Fortbildungspflicht für sachkundige Anwender und Verkäufer:In § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, dass alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, verpflichtet sind, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Für Personen, die bis zum 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021. Für diejenigen, die danach ihre Sachkunde erworben haben, gelten individuelle Dreijahreszeiträume entsprechend der Eintragung auf dem Sachkunde-Ausweis!
Inhalte des Seminars - Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen und ihre Diagnose
- Pflanzenschutzmittelkunde
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Risikomanagement
- Anwenderschutz
AbschlussÜber das Seminar erhalten Sie einen vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer ausgestellten Nachweis. Nur wenn dieser Fortbildungsnachweis für den entsprechenden 3-Jahreszeitraum erbracht ist, darf gewerblich mit Pflanzenschutzmitteln umgegangen werden.
Veranstaltungs-Code | FB24-342309-50371939 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Wie kann ich teilnehmen?
Kommen Sie zu uns! In einem Beratungsgespräch können wir gemeinsam herausfinden, inwieweit der Kurs zu Ihnen passt und ob ggf. genügend Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Bildungsziel der Schulung:
Sonstiger Abschluss
Preis: Preis auf Anfrage
73,00 Seminarkosten zzgl. 23,00 für die Ausstellung der rechtswirksamen Teilnahmebescheinigung durch die Landwirtschaftskammer USt-befreit nach §4 UStG Informationen zur Fördermöglichkeiten
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Dieser Kurs ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig (z.B. AVGS oder Bildungsgutschein.
Veranstaltungsort:
45964 Gladbeck
weitere Orte/Termine
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