Entscheidungspraxis Erfinderische Tätigkeit - BGH - EPA-BK - UPC im direkten Vergleich
Die aktuelle Entscheidungspraxis zur Erfinderischen Tätigkeit im direkten Vergleich zwischen Bundesgerichtshof, EPA-Beschwerdekammern und Einheitlichem Patentgericht.
- BGH, EPA-BK & UPC zu: Bestimmung der objektiven Aufgabe | Bestimmung des Fachmanns | Nichtberücksichtigung von Merkmalen | Bestimmung des Ausgangspunkts | Rückgriff auf allgemeines Fachwissen | Anlass-Rechtsprechung "could-would"
- Die aktuelle Rechtslage nach BGH, EPA-BK & UPC
- wichtige Entscheidungen im Vergleich
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rechtsanwendung und Auslegung
Veranstaltungs-Code | FB24-453842-61076885 |
Bildungsziel der Schulung:
Sowohl nach dem Deutschen Patentgesetz als auch nach dem Europäischen Patentübereinkommen ist die erfinderische Tätigkeit eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung eines Patents.
In Deutschland wird die Rechtslage vom Bundesgerichtshof und für das Europäische Patent durch die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bestimmt. Zusätzlich entwickelt sich nun auch eine Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts zur Auslegung und Rechtsanwendung.
In diesem Seminar stellen wir die Rechtsprechung zu § 4 PatG und Art. 56 EPÜ vergleichend auf den Prüfstand. Ausgehend von den Voraussetzungen der Erfinderischen Tätigkeit werden die Entscheidungen vergleichend dargestellt und die Unterschiede der Rechtsprechungspraxis erläutert. Dabei haben wir uns ganz bewußt entschieden, die Rechtsprechung von BGH, EPA-BK und UPC nicht nacheinander sondern integrativ nach den Voraussetzungen zu behandeln.
Mit diesem Seminar bekommen Sie nicht nur einen ganz aktuellen Überblick über die Rechtsprechung, Sie lernen insbesondere Unterschiede und Gemeinsamkeiten kennen, damit Sie diese schon im Patentanmeldeverfahren berücksichtigen können.
Veranstaltungsort:
81677 München
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