Neubauten verwalten mit Baumängelverfolgung
Besonderheiten bei Neubauobjekten im Überblick - Interessen der Eigentümergemeinschaft und des Bauträger wahren - Gründungsversammlung (Besonderheiten bei der ersten Eigentümerversammlung) - Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums - Hauptaufgaben des Verwalters - Feststellen und anzeigen von weiteren Baumängeln nach der Abnahme - Vorgehensweisen bei ungenügender Mängelbeseitigung des Bauträgers - Gerichtsverfahren - Im schlimmsten Fall: Pleite des Bauträgerunternehmens: Stellung der Eigentümergemeinschaft - Neuaufrollen von Baumängelverfahren älterer Eigentümergemeinschaften
Veranstaltungs-Code | FB24-458582-60396838 |