KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 EU AI Act
Mit dem 02.02.2025 tritt eine Forderung der EU in Kraft, die den Umgang, den Betrieb und die Nutzung von KI-Systemen in einen transparenten Umgang regelt: „Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.“ https://artificialintelli-genceact.eu/de/article/4/
Zielgruppe
Geschäftsführung, Führungskräfte, Entscheider; KI-Entwickler, Ingenieure, Datenwissenschaftler; Systemadministratoren, IT-Support, Datenschutzbeauftragte;
Nutzer und Anwender von KI-Systemen, Fachabteilungen, Nicht-technisches Personal; Externe Dienstleister, Beratungsunternehmen
Lehrgangsziel
Unternehmen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der EU für den Einsatz und Betrieb von KI-Systemen. Mitarbeiter erhalten ein tiefes Verständnis für die technischen, ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die ab 2025 gelten. Anbieter von KI-Systemen können durch gezielte Schulungen sicherstellen, dass Ihre Produkte rechtskonform und transparent betrieben werden.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung Künstliche Intelligenz in der Anwendung (LVQ)
Termine (jeweils von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr):
Option 1: Tag 1+Tag 2: 12./13.05.2025
Option 2: Tag 1+Tag 2: 12./13.05.2025 + Praxistag (optional) : 14.05.2025
Kosten
2-tägige Grundschulung inkl. Seminarunterlagen: 750,00 €
3-tägige Kombibuchung inkl. Praxistag: 990,00 €
Veranstaltungs-Code | FB24-259016-62394707 |