Ausbildung Kranführer/in
Laut DGUV Vorschrift 52 („Krane“) wird vom Unternehmer gefordert, dass nur Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Kranen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen eines Krans ausgebildet sind. Erlernen Sie in unserer praxisnahen Kranschulung das erforderliche Wissen für die Erfüllung der Anforderungen der DGUV Vorschrift.
SEMINARINHALTE
- Ausbildung gemäß der DGUV Vorschrift 52 und des DGUV Grundsatzes 309-003
- Anforderungen an Kranführer
- Physikalische und rechtliche Grundlagen
- Anschlagmittel und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Kraneinsatz, Kranprüfungen und praktische Fahrübungen
- Abschluss mit Prüfung
Um den gesetzlichen/behördlichen Vorgaben Folge zu leisten, dem Teilnehmer die Inhalte der Schulungen in einer ihm verständlichen Sprache zu vermitteln,
setzen wir voraus, dass die Teilnehmer der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, da bei einigen Schulungen ein schriftlicher Leistungsnachweis
erbracht werden muss.
Dabei setzen wir gemäß der Sprachniveau Globalskala mindestens die selbstständige Sprachanwendung B1 voraus (besser noch B2).
Die Sprachniveaustufen nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen finden Sie hier zum Download,
Um einen reibungslosen Ablauf der Schulung gewährleisten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir für Teilnehmer, die den zu vermittelnden Themen sprachlich nicht folgen können, die weitere Teilnahme an der Schulung ggf. nicht gewähren können.
Veranstaltungs-Code | FB24-38050-54004617 |
Veranstaltungsort:
87437 Kempten
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 29.11.2024
1-Tages-Seminar
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