Infektionsschutzgesetz: Folgebelehrung nach § 43
Die Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die regelmäßig gewerbsmäßig hygisch sensible Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
IfSG-Geltungsbereich
Informationspflicht - Tätigkeitsverbot
Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider
Krankheitserreger und ihre Übertragungswege
Veranstaltungs-Code | FB24-444938-57623385 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Erstbelehrung durch das örtliche Gesundheitsamt
Bildungsziel der Schulung:
Teilnahmebescheinigung
Preis: 48, 00 €
Lehrgangsgebühr
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
48163 Münster
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Kostenlos Info anfordern