Grundlagen: Erwerb d. Fachkunde gemäß EfbV/AbfAEV sowie für Abfallbeauftragte
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss. Der Betriebsbeauftragte für Abfall oder auch "Abfallbeauftragter" genannt, muss schriftlich beauftragt und entsprechend geschult sein, denn er soll den Arbeitgeber beraten und betriebliche Kontrollfunktionen übernehmen. Der Abfallbeauftragte erstattet dem Arbeitgeber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Abfallbeauftragter benötigen.- Staatlich anerkannt -
Veranstaltungs-Code | FB24-236463-60561089 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Personen, aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereichen (u. a. Krankenhäuser/Klinken), die zum Abfallbeauftragten bestellt werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind
Preis: 1.065, 00 €
und Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro/Tag.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Dieser Kurs ist förderfähig:
Aufstiegs-BAföG
Veranstaltungsort:
88250 Weingarten
weitere Orte/Termine
Starttermin: 10.03.2025 - 13.03.2025
10.03.2025
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