Grundlehrgang: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle - Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 Nr. 5.2
Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen.
Sie schreibt vor, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Vertretung zu benennen ist. TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2 verlangt, dass die Fachkräfte über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen muss.
Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, eine geordnete Sammlung ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt zu ermöglichen.
Zielgruppe
Mitarbeiter in stationären und mobilen Sammelstellen und Zwischenlagern im Sinne der TRGS 520
Inhalt
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Auszügen
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- PSA
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- Schriftliche Abschlussprüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
25 Seminarstunden zzgl. Prüfung
08:30 bis 16:30 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 1 und Abs. 3.
- Chemiespezifische Fachausbildung (z.B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
- Ersthelferausbildung
- Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR Fachkräfte müssen mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle 2 Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Veranstaltungs-Code | FB24-227136-58854583 |