Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
Die zur Ladungssicherung eingesetzten Zurrmittel müssen wie Anschlagmittel unbeschädigt und funktionstüchtig sein. Bei regelmäßiger Nutzung bleiben Abnutzungen und Schäden nicht aus, die aber nicht immer gleich zur Aussonderung führen müssen.
Dazu sind in den einschlägigen Normen entsprechende Kriterien festgelegt, die auch eine mindestens einmal jährlich durchzuführende Untersuchung durch eine befähigte Person vorschreiben. Mit diesem Seminar sollen die dafür ausgewählten Mitarbeiter befähigt werden, den betriebssicheren Zustand von Zurr- und Anschlagmitteln zu beurteilen, um über deren Verwendbarkeit oder Ablegereife entscheiden zu können, sowie die Prüfungen zu dokumentieren.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln bestellt werden sollen.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person
- Arbeitsschutzrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Gefährdungen bei der Verwendung von Zurr- und Anschlagmitteln, Schadensfälle, Auswirkungen und Konsequenzen
- Dokumentation
- DGUV Regel 109-017 sowie VDI 2700 Blatt 3.1 und EN 12195-2-4
- Arten, Aufbau und Kennzeichnung von Zurrmitteln
- Arten, Aufbau und Kennzeichnung von Anschlagmitteln
- Beschädigungen und deren Ursachen, Ablegereife
- Praktische Einweisung: Prüfung von Zurr- und Anschlagmitteln
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Die Kenntnisauffrischung nach Abschluss des Grundlehrgangs sollte alle 2 Jahre erfolgen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Veranstaltungs-Code | FB24-227216-58855387 |