Geprüfter Industriemeister Kunststoff & Kautschuk (m/w/d)
BETRIEBLICHER AUSBILDER (m/w/d)
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen / Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen / Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen / Ausbildungsberufe für den betrieb auswählen und dies begründen / Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen und wie Ausbildungsinhalte vermittelt werden können / Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen / Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen / Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen / Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern abstimmen / Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden / Berufsausbildungsvertrag vorbereiten
Ausbildung durchführen
Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen / Probezeit organisieren, gestalten und bewerten / Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln / Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen / Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen / Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen / Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken / Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen
Ausbildung abschließen
Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen / Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen / An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken / Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
BASISQUALIFIKATION
Rechtsbewusstes Handeln
Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mit-arbeiter/-innen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen / Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfas-sungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungs-rechtlicher Organe / Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsicht-lich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung / Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheits¬rechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Ab¬stimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen / Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Boden¬schutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen / Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
Betriebswirtschaftliches Handeln
Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzi¬pien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirt¬schaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen / Grundlagen des Rechnungswesen / Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation / Nutzen, Möglichkeiten der Organisationsentwicklung / Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung / Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren / Statische Investitionsrechnung
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten / Bewerten von Planungstechniken und Analysemetho¬den sowie deren Anwendungsmöglichkeiten / Anwenden von Präsentationstechniken / Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen / Anwenden von Projektmanagementmethoden / Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
Zusammenarbeit im Betrieb
Beurteilen und Fördern der betrieblichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten / Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozial-verhalten und das Betriebsklima sowie ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung / Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen / Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen / Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter/-innen zu fördern / Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt / Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Be-trieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt / Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastung und Bewegungen / Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie graphische Darstellung
HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATION
Handlungsbereich Technik - Schwerpunkt Verarbeitungstechnik
Auswählen und Beurteilen diskontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Spritzgießen und -blasen / Pressen, Schäumen und Thermoformen / Auswählen und Beurteilen kontinuierlicher Verarbeitungsverfahren wie Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen und Extrusionsblasformen / Optimieren von Produktionsprozessen unter Einhaltung qualitativer und quantitativer Vorgaben / Optimieren von Maschinen- und Prozessparametern unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Polymer und Verarbeitungsverfahren / Mitwirken bei der Auswahl zur Beschaffung von neuen Maschinen, Apparaten, techn. Hilfseinrich-tungen, Werkzeuge und Werkstoffen unter Beachtung von techn. und wirtschaft. Gesichtspunkten / Zuordnen von Werkzeugen für Ein- und Mehrkomponentenverfahren sowie Sonderverfahren unter Berücksichtigung von Funktion, Aufbau und Kopplung von Werkzeugen / Beurteilen von Auswirkungen auf den Produktionsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verf
Veranstaltungs-Code | FB24-520140-61598519 |
berufsbegleitend | Ja |
Bildungsziel der Schulung:
IHK-Prüfung
Dieser Kurs ist förderfähig:
Aufstiegs-BAFöG
Veranstaltungsort:
72250 Freudenstadt
weitere Orte/Termine
Starttermin: Termin auf Anfrage
Abendlehrgang, 21 Monate, Di. und Do., 18.00-21.15 Uhr, Fr., 15.00-20.00 Uhr, Sa., 08.00-13.00 Uhr, der Ausbilderlehrgang wird zu Beginn in 2 Wochen Vollzeitunterricht durchgeführt.
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