Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung
BeschreibungIhr nächster Karriereschritt in der IT – Netzwerke verstehen, Systeme verbinden, Zukunft gestalten!Die zunehmende Digitalisierung erfordert Fachkräfte, die komplexe IT-Systeme sicher integrieren, vernetzen und betreiben können. Mit dieser anerkannten Weiterbildung erwerben Sie exakt die Kompetenzen, die Unternehmen heute suchen: Netzwerkarchitekturen planen, IT-Sicherheitsstrategien umsetzen und digitale Infrastrukturen optimieren.
Dieser Lehrgang richtet sich an IT-Profis, die sich weiterentwickeln und ihre Expertise in der Systemintegration vertiefen möchten. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht Ihnen zudem den direkten Anschluss an den Bachelor Professional in IT.
Nutzen Sie diese anerkannte Weiterbildung, um Ihre Karriere in der IT aktiv voranzutreiben.
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Fokus auf moderne IT-Netzwerke sichere Systemintegration? Ideal für Fachinformatiker IT-Profis, die ihr Know-how vertiefen möchte? Jetzt mit Aufstiegs-BAföG bis zu 75 % einsparen? Erfolgreicher Abschluss ermöglicht direkten Einstieg in den Praxisstudiengang Bachelor Professional in ITZielVorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung “Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung” (DQR-Stufe 5)
Inhalt- Planung der Vernetzung
- Inbetriebnahme der Komponenten cyber-physische Systeme
- Integrieren unterschiedlicher Betriebssysteme, Plattformen, Architekturen
- Sicherstellung des laufenden Betriebs
- Qualitätssicherung und IT-Sicherheit
- Datensicherheitskonzepte
- Organisatorische und rechtliche Vorgaben
- Projektunterstützung und -koordination
ZielgruppeFachinformatiker aller Fachrichtungen, berufserfahrene IT-Fachkräfte, die ihr Wissen im Bereich Systemintegration und Vernetzung vertiefen möchten
Zulassungsvoraussetzungen- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben des Berufsspezialisten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Veranstaltungs-Code | FB24-529426-61632732 |
berufsbegleitend | Ja |