Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung
BeschreibungIhr Karriereschritt in der Softwareentwicklung – praxisnah zukunftssicher!Die IT-Branche wächst rasant – mit diesem Kurs erweitern Sie gezielt Ihre Kompetenzen in der Softwareentwicklung und qualifizieren sich für anspruchsvolle Aufgaben im IT-Umfeld. Sie lernen, Softwarearchitekturen zu analysieren, Systeme zu implementieren und Qualitätsstandards sicherzustellen, um Projekte erfolgreich umzusetzen.
Durch praxisnahe Methoden und anwendungsorientierte Inhalte bereitet Sie dieser Lehrgang optimal auf die IHK-Fortbildungsprüfung „Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung“ vor. Nach erfolgreichem Abschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Qualifikation mit dem Bachelor Professional in IT weiter auszubauen – ohne Wiederholung dieses Moduls.
Setzen Sie auf eine anerkannte Weiterbildung, die Theorie und Praxis ideal verbindet.
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Fokus auf Softwarearchitektur, Qualitätssicherung IT-Sicherheit?
Ideal für Fachinformatiker IT-Profis, die ihre Entwicklungskompetenzen ausbauen möchten? Jetzt mit Aufstiegs-BAföG bis zu 75 % einsparen? Erfolgreicher Abschluss ermöglicht direkten Einstieg in den Praxisstudiengang Bachelor Professional in ITZielVorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung „Geprüfte Berufsspezialist für Softwareentwicklung“ (DQR-Stufe 5)
Inhalt- Analysieren, Planen und Entwickeln von Softwarearchitektur
- Sicherstellen der Produktqualität
- Software- und Anwenderdokumentation erstellen
- Übergeben und Einführen des Systems
- Evaluation als Basis kontinuierlicher Verbesserung
- Datensicherheitskonzepte
- Organisatorische und rechtliche Vorgaben
- Projektunterstützung und -koordination
ZielgruppeFachinformatiker, IT-Fachkräfte, Berufsspezialisten, Projektleitende
Zulassungsvoraussetzungen- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Aufgaben des Berufsspezialisten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Veranstaltungs-Code | FB24-529425-61632733 |
berufsbegleitend | Ja |