Gefahrgutfahrer. Auffrischungsschulung.
Verlängern Sie Ihren ADR-Schein mitunserer Fortbildung für Gefahrgutfahrer.
Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Veranstaltungs-Code | FB24-95603-58500181 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Um an der Fortbildung für Gefahrgutfahrer teilnehmen zu können, müssen Sie im Besitz eines gültigen ADR-Scheins sein. Die Fortbildung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung möglich.
Bildungsziel der Schulung:
Nach erfolgreicher IHK-Prüfung erhalten Sie eine ADR-Bescheinigung der IHK.
Veranstaltungsort:
01979 Lauchhammer
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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