Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Die Förderinhalte der ganzheitlichen Betreuung sind gesetzlich nicht geregelt. Die Inhalte richten sich nach den Bedarfen sowie den Erfordernissen, um die besonderen Problemlagen zu beseitigen und die Beschäftigungs-/Ausbildungsfähigkeit aufzubauen und in der Folge zu stabilisieren. Die ganzheitliche Betreuung umfasst nach diesem Verständnis sowohl beratende als auch
begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld beziehen können.
Veranstaltungs-Code | FB24-521087-60573962 |