Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4
Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort.
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Vorschriften- und Regelwerk
- Personelle Anforderungen
- Verwendungsbeschränkung
- Anzeige der Arbeiten
- Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Instandhaltungsarbeiten
- Praktische Vorführung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
Veranstaltungs-Code | FB24-488091-57631955 |
Bildungsziel der Schulung:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Die staatliche Sachkunde nach TRGS 519 wird ab dem Lehrgangsdatum 6 Jahre verlängert. Es wird keine Prüfung abgelegt.
Veranstaltungsort:
31135 Hildesheim
Vollzeit
weitere Orte/Termine
Starttermin: 24.01.2025
Fr 09:00 - 16:15 Uhr
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