Fortbildung gemäß EfbV/AbfAEV sowie Abfallbeauftragte gemäß AbfBeauftrV
Das Abfallrecht unterliegt zahlreichen Rechtsvorschriften und stetiger Weiterentwicklung. Die neue Abfallbeauftragtenverordnung fordert deshalb für die Aufrechterhaltung der Fachkunde alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung gemäß § 9 Abs. 2 AbfbeauftrV.Nach EfbV und AbfAEV gilt dies in gleicher Weise für leitende Personen im Entsorgungsfachbetrieb bzw. in Betrieben nach Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Erwerben Sie aktuelles Wissen über die Neuerungen und Änderungen im Abfallrecht sowie deren Umsetzung.- Staatlich anerkannt -
Veranstaltungs-Code | FB24-236869-60561088 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Personen, aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich (u. a. Krankenhäuser und Klinken), die zum Abfallbeauftragten bestellt werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind.Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis der Fachkunde gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV und/oder Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und/oder Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV.
Preis: 535, 00 €
und Verpflegungsgutschein im Wert von 15,00 Euro/Tag.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
88250 Weingarten
weitere Orte/Termine
Starttermin: 10.03.2025 - 11.03.2025
10.03.2025
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