Fortbildungslehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas nach TRGS 529 und TRAS 120 - Erhalt der Fachkunde
Die TRGS 529 schreibt eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.
Die verantwortliche Person führt Unterweisungen anderer Mitarbeiter durch und fertigt Gefährdungsbeurteilungen an. Daneben ist sie kompetenter Ansprechpartner für Behörden und Geschäftsleitung. Gemäß TRGS 529 Abschnitt 7.4 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die verantwortlichen Personen mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme mit Bezug zu den Inhalten gemäß Anlage 3 teilnimmt.
Ab 2020 ist zusätzlich die TRAS 120 Bestandteil des Fortbildungslehrgangs.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für die Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas, die ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen.
- Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung:
- Grundlagen Biogasherstellung
- Grundlagen Gefahrstoffrecht
- Explosionsschutz
- Brandschutz
- Gesundheitsgefährdung
- Umweltgefährdung
- Schutzmaßnahmen
- Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
- Entwicklung Stand der Technik und Sicherheitstechnik
- Kenntnisnachweis
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Veranstaltungs-Code | FB24-245261-58854585 |