Fortbildungslehrgang: Laserschutzbeauftragter
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Unternehmen, die solche Lasereinrichtungen betreiben, müssen mindestens einen Laserschutzbeauftragten benennen und ihn schriftlich bestellen. Dieser ist verpflichtet, seine Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Grundsätzlich wird nach Punkt 5.1 Absatz 2 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.
Der Fortbildungslehrgang baut auf den grundsätzlichen Inhalten des Grundlehrgangs Laserschutzbeauftragter auf. Neben der Vermittlung von aktuellem Fachwissen, sowohl technisch als auch regulatorisch, werden weiterhin fallweise Basiskenntnisse rekapituliert bzw. trainiert. Somit kommen Teilnehmer eines solchen Lehrgangs, der Wissensvermittlung und Erfahrungsaustausch in einem bietet, der von OStrV und TROS Laserstrahlung geforderten regelmäßigen Fortbildung nach.
Nutzen
- aktuelles Spezialwissen zu Lasertechnik und notwendigen Schutzmaßnahmen
- Erfüllen der Fortbildungspflicht für Laserschutzbeauftragte
- rechtlich sicheres Handeln
- praktischer Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte an Laseranlagen
- Vermeidung von Havarien, Unfällen und Haftungsfragen
- effizienter, störungsfreier Anlagenbetrieb
Zielgruppe
Ausgewählte Mitarbeiter, die bereits als Laserschutzbeauftragte bestellt sind und sich fortbilden wollen, um ihre Kenntnisse aktuell zu halten.
Inhalt
- Kenntnisauffrischung zum Stand der technischen Normung zur Laserstrahlung und Produktsicherheit
- Aktuelle rechtliche Regelungen beim Laserstrahlenschutz
- Wissensaktualisierung
- Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung
- OStrV und TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“
- TROS Laserstrahlung, Teil 1 „Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung“
- Indirekte Gefährdungen und Auswirkungen durch Laserstrahlung sowie Schutzmaßnahmen
- TROS Laserstrahlung, Teil 3 „Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung“
- Entwicklungen und Trends im Fachgebiet
- Erfahrungsaustausch und Diskussion
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
8:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise
Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich auch nach den entsprechenden Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 (Stand Dezember 2018) zur Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten.
Veranstaltungs-Code | FB24-339272-58854242 |