Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach §11 ChemikalienVerbotsV.
Erneuern Sie Ihren Sachkundenachweis.
Die Chemikalien-Verbotsverordnung verlangt, dass Sachkundige regelmäßig an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde teilnehmen müssen. Spätestens sechs Jahre nach der erfolgreichen Sachkundeprüfung ist eine eintägige Fortbildungsveranstaltung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung nachzuweisen.
Veranstaltungs-Code | FB24-309527-58498475 |
Kursstart | Kursdurchführung bereits bestätigt |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
- Bestandene Prüfung als sachkundige Person nach ChemVerbotsV oder GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen
Oder
- Eine Qualifikation nach §11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Drogisten, geprüfte Schädlingsbekämpfer)
Veranstaltungsort:
90431 Nürnberg
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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