Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008.
Ausbildung zum sicheren Umgang mitmobilen Hubarbeitsbühnen in Theorie undPraxis mit Erwerb des Fahrausweises.
Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualifikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Veranstaltungs-Code | FB24-222546-58492260 |
Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs:
Mindestalter 18 Jahre, körperliche und charakterliche Eignung.
Bildungsziel der Schulung:
Die Teilnehmenden erhalten einen TÜV-Fahrausweis als Nachweis der Bedienberechtigung für mobile Hubarbeitsbühnen.
Veranstaltungsort:
10117 Berlin
Vollzeit
weitere Orte/Termine
zusätzliche Kurs Dokumente:
AGB
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